Die Braunlage, Kursbuch Heft 162 vom 28.11.05, gekürzt unter dem Titel: Einseitige Linksfürchtigkeit, in: Die Zeit Nr. 48, S. 21

Behauptungen, die man nicht für möglich hält, nötigen einen mit Zweifeln zu leben, die Sache zu vergessen oder nachzufragen.

Nach der deutschen Einheit wurde beteuert, aus den Fehlern der Nachkriegszeit gelernt zu haben. Systemnahe Kommunisten sollten nicht, wie damals Nazigetreue, auf Nachsicht hoffen dürfen. Dieser Vorsatz wurde erfolgreich umgesetzt, aber gleichzeitig die Chance verpasst, bei der Gelegenheit endlich auch Überbleibsel der staatlich verordneten, nazifreundlichen Traditionspflege zu entsorgen. Stattdessen schrieb man mit neuen, fragwürdigen Gesetzen, Verordnungen und Urteilen die alten Fehler fort.

Die Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag der Bundeswehr erinnerten mich daran, dass mir diese Truppe noch eine Antwort schuldig ist. Ich war darauf aufmerksam geworden, dass militärische Ehren, z.B. bei Begräbnissen, neben Bundeswehrangehörigen allen ehemaligen Berufssoldaten der Deutschen Wehrmacht, der Reichswehr und der Armeen und Marine des Kaiserreiches zustünden, nicht aber einstigen NVA-Angehörigen. Nachzulesen in der vertrau-lichen Zentralen Dienstvorschrift über „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“ 10/8, in der geänderten Fassung vom 18.6.1991. Was immer man von NVA-Soldaten hält, ihre Ehrwürdigkeit unter die der Wehrmacht einzustufen, sollte heute schlechterdings undenkbar sein.

Doch es gibt da noch eine Chance für Personen, die über einen speziellen Qualifikationsnachweis verfügen, also gegebenenfalls selbst für Männer mit DDR-Biografie: Wenn nämlich „der Verstorbene Inhaber/Träger von Tapferkeitsauszeichnungen des 2. Weltkrieges vom Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes an aufwärts“ war. In der Anlage zu diesem Kapitel findet sich eine Begründung: „In der Bundeswehr ist der Kreis derer, für die ein militärisches Trauerzeremoniell in Betracht kommt, gegenüber der Wehrmacht prinzipiell gleichgeblieben: Soldaten, ehemalige Berufssoldaten und sonstige Persönlichkeiten, deren Verdienste um den Staat eine derartige Form der Ehrung angezeigt erscheinen lassen.“ Prinzipiell, also aus Prinzip, grundsätzlich.

Nachdem ich mich wieder gefasst hatte, schrieb ich dem Streitkräfteamt im März 2004 einen Brief: „… Mir ist kein Verdienst um den Unrechtsstaat des Nationalsozialismus vorstellbar, als der, gegen diese Schreckensherrschaft Widerstand geleistet zu haben. Falls dies so gemeint ist, wäre aber die prinzipielle Gleichheit der Ehrungen zu heute wahrlich missverständlich. Man könnte die Frage militärischer Ehrbezeugungen als unerhebliche Nebensächlichkeit übergehen, wenn nicht die Dienstvorschrift selbst darauf hinwiese: ´Feierliche und symbolhafte Handlungen haben auch für den Menschen unserer Tage oft eine hohe Bedeu-tung.´ Bitte erklären Sie mir die symbolhafte Bedeutung der mich irritierenden Passagen.“

Acht Monate wartete ich auf Antwort, dann rief ich in der Dienstvorschriftenstelle an. Man wusste gleich Bescheid. Mein Brief sei an das Verteidigungsministerium weitergeleitet worden.

An welche Dienststelle?

Ich habe viel zu tun und kann nicht helfen.

Also Sie wollen nicht helfen?

Genau.

Ich hörte nie wieder etwas. Ein Verteidigungsministerium muss offenbar alles mögliche verteidigen, nur nicht sich selbst. Wo käme es auch hin, wollte es sich vor jeder sorgenvollen Bürgerin rechtfertigen?

Zumal unter Rot-Grün zaghafte Ansätze für ein Umdenken kenntlich wurden. Sieben Jahre waren ins Land gegangen, bis Verteidigungsminister Struck den Antrag von Gerhard Zwerenz umsetzte, die für die Zerstörung von Guernica verantwortliche „Legion Condor“ als für die Traditionspflege ungeeignet zu erklären. Woraufhin die nach Oberst Werner Mölders benannte Kaserne einen neuen Namen bekam. Die „Generaloberst Dietl- Kaserne“ war ebenfalls nicht mehr tragbar.

Doch wie bescheiden nehmen sich diese (von Protesten begleiteten) Einzelerfolge gegen das eigentliche Vorhaben aus, alle über 30 nach Nazi-Generälen benannten Kasernen und Straßen umzutaufen, wie es 1999 der damalige Staatsminister für Kultur, Michael Naumann, mit besten Vorsätzen in einer Fernsehdiskussion ankündigte: „Das ändern wir jetzt. Das schwör´ ich Ihnen. In zwei Jahren finden Sie keine mehr.“ Naumann hatte seine Rechnung ohne den Beamtengeist Rudolf Scharpings gemacht. Er hielt ihn wohl für einen geschichtsbewussten Sozialdemokraten. Der Verteidigungsminister rief den Quereinsteiger am nächsten Tag an, um ihn brüllend über die Kompetenzverteilungen im Kabinett aufzuklären. Naumann war perplex. Wo war er gelandet?

Später hörte er von einem Referenten Scharpings, dass man im Ministerbüro einen Ortsnamen für die Rechtstendenzen in der Armee gewählt hatte: „Braunlage“. Truppe und Stäbe wurden immerhin aufgefordert, Leitbilder für ein verändertes Traditionsverständnis vorzuschlagen. Doch kein Bundeswehrangehöriger wünschte oder wagte einen Vorschlag zu machen. Auf Wunsch des Ministers wurde schließlich die Rüdel-Kaserne in Rendsburg nach Feldwebel Anton Schmid umbenannt, der 1942 in Litauen verfolgte Juden gerettet hatte, wofür er zum Tode verurteilt wurde.

„Dieses Verfahren hat sich bewährt. Es ermöglicht demokratische Willensbildung“, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung vom 26.6.2000. (Bundesdrucksache 14/3658). Ein Vorschlag des Kurt-Schumacher-Kreises, eine Kaserne nach Marlene Dietrich zu benennen, sei, wie andere Vorschläge von Bürgern, „nicht mehr weiter verfolgt“ worden, da „grundsätzlich“ der Dienstweg einzuhalten sei. Die Gesellschaft soll sich also gefälligst heraushalten. Die Armee betrachtet die Traditionspflege als interne Angelegenheit, wie ja auch mir bedeutet wurde.

Auf die Frage, weshalb die Gutachten des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes Potsdam zu in der Bundeswehr benutzten Namensgebern unter Verschluss stehen, hieß es, diese „Kurzstudien“ dienten nur der „schnellen Unterrichtung“ innerhalb des Verteidigungs-ministeriums, sie „entsprechen nicht den Ansprüchen, die an eine wissenschaftliche Publikation gestellt werden müssen“. An einer qualifizierten Entscheidungsgrundlage besteht offenbar auch nach 50 Jahren kein Interesse. Da versteht sich, weshalb keine weiteren Erkenntnisse vorlägen, die „die Entfernung eines Namens auf Initiative des Bundesministers der Verteidigung rechtfertigen würden“. An der Hitler-Anbeterei der Feldmarschalle Rommel und Mackensen etwa, stößt sich in der Truppe offenbar niemand.

Und verordneter Antifaschismus ist schließlich geächtet. Was dagegen ohne viel Aufhebens funktioniert, ist der verordnete Anti-Antifaschismus. Unter dem damals führenden Historiker, Kanzler Kohl, wurden 1990 mit einem Schlag 299 Traditionsnamen von Armeeeinrichtungen getilgt, darunter Reformer und Befreiungskrieger wie Clausewitz, Blücher und Lützow, 1918 „meuternde“ und dann umgebrachte Matrosen wie Albin Köbis und Max Reichpietsch, Radikaldemokraten wie Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, sowie Antifa-schisten wie Rudolf Breitscheid, Harro Schulze Boysen und Arvid Harnack.

Angesichts dieses strukturellen Konservatismus ist man um so erfreuter, wenn es nach jahrzehntelangen Kämpfen gelungen ist, die NS-Urteile gegen die Deserteure der Wehrmacht aufzuheben und zumindest den wenigen noch lebenden eine symbolische Entschädigung zu-zuerkennen. Beides gilt jedoch nach wie vor nicht für diejenigen Militärs, die zu den Partisanen, zur Résistance oder den Truppen der Alliierten übergelaufen sind, die Zivilbevölkerung gewarnt oder gar die eigenen Soldaten über die Lautsprecher des Nationalkomitees Freies Deutschland aufgefordert haben, ihre Waffen gegen Hitler zu richten, wie etwa Graf Heinrich Einsiedel. Sie alle gelten bis heute als Kriegsverräter. Ihre Jahre im Widerstand werden nicht auf die Rente angerechnet.

Sie haben, übrigens genau wie die DDR-Soldaten, den Status „Gedient in fremden Heeren“. Was sie, im Gegensatz zu den Wehrmachtsangehörigen, nicht berechtigt, ihren früheren Dienstgrad mit dem Zusatz a.D. zu führen. 150 000 ostdeutschen Armeeangehörigen wurde das verwehrt. In einem Schreiben des Verteidigungsministers an den Verband Deutscher in der Résistance, in den Streitkräften der Antihitlerkoalition und der Bewegung „Freies Deutschland“ begründete dieser vor zwei Jahren, weshalb man die Gedenktage des Verbandes nicht unterstützen könne: Es sei für die Bundeswehr nicht möglich, den „Widerstand“ der Exilkommunisten, die später die DDR aufbauten, als traditionswürdig zu erachten, weil sie für ein anderes nicht-demokratisches Regime stünden, das den Werten und Normen des Grundgesetzes widersprochen habe.

Unbedingte Verfassungstreue ist in jedem Falle geboten. Allerdings ist das Grundgesetz kein Deus ex machina, kein parteiisch agierender Gott, der straft und wegschaut, wie es ihm beliebt. Dass namhafte Verfassungsrichter die Verteidigung Deutschlands auf dem Balkan und am Hindukusch für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar halten, scheint nicht weiter zu beunruhigen. Und wie das allgegenwärtige Salutieren vor der Wehrmacht den „Werten und Normen“ unseres Rechtsstaates entsprechen soll, bleibt ein bitteres Geheimnis. Aus diesem schwarzen Loch muss der logische Rösselsprung, wonach NVA-Angehörige bestenfalls dann ehrwürdig sind, wenn sie Orden aus der Nazizeit vorzuweisen haben, abgehoben haben …

Die halbherzige Lösung von den unseligen Traditionen ist jedoch nur durchzuhalten, wenn sie von einem gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Es war schließlich nicht die Bundeswehr, sondern der Gesetzgeber, der nach der Wende in der Zu- oder Aberkennung von Geld die geltende Moral materialisierte. Zur gleichen Zeit, als den ostdeutschen „Kämpfern gegen den Faschismus“ die Renten um 300 DM gekürzt wurden, kam die deutsche Bürokratie auf die Idee, den lettischen Legionären der Waffen-SS Kriegsversehrtenrenten auszuzahlen. Das Bundesbesoldungsgesetz vom März 1992 erkennt alle öffentlich-rechtlichen Dienstherren in Nazideutschland und in den Besetzten Gebieten gemäß GG Artikel 131 weiterhin als ren-tenrelevant an, während „systemnahe“ DDR-Angestellte Abstriche bei der Rentenberechnung hinzunehmen haben.

So bringt ein Arbeitsjahr als NS-Beamter, z.B. als Professor, maximal 5,3 Entgeldpunkte, was 137 € entspricht, ein Arbeitsjahr als zusatzversorgter DDR-Professor maximal 1,8 Entgeldpunkte, also 40 €. Es war die Bundesanstalt für Angestellte, die einem Dozenten einer Ingenieur-Fachschule mitteilte, dass seine DDR-Rente von 1200 Mark eingefroren werde, bis überprüft sei, ob sie auf „Unrechtsentgelten“ beruhe. So kam es nur zu einer Anhebung um ca. 100 DM. 1994 erfolgte die Neuberechnung nach dem Sozialgesetzbuch VI. Nun holte den Ingenieur seine Vergangenheit als junger Ministerialbeamter in Görings Luftfahrtministerium ein. Den alten Mann traf fast der Schlag, aber vor Freude: Die monatliche Rente betrug nun 4.997 DM und obendrein gab es eine Nachzahlung von 149.900 DM.

Es waren Gerichtsurteile mit Symbolcharakter, die Befremden auslösen müssen, und sei es auch nur, weil es nicht für nötig befunden wurde, sie der Öffentlichkeit hinlänglich zu erklären. So 1995 der Freispruch für den Kriegsverbrecher Lehnigk-Emden; 1997 die zur Bewährung ausgesetzte, lebenslängliche DDR-Haftstrafe für Heinz Barth, den einzigen Mörder von Oradour, der je vor Gericht stand; 2004 die Einstellung des Prozesses gegen den zuvor zu sieben Jahren Haft verurteilten SS-Offizier Friedrich Engel.

Es war auch nicht die Bundeswehr, die im Verfassungsschutzbericht 2004 wie immer die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (und erstmalig die Féderation Internationale de Résistance) als verfassungsfeindliche Organisationen einstufte. Es war das Auswärtige Amt, das im vorigen Jahr auf ein Schreiben des französischen Außenministeriums nicht reagierte. Darin war angefragt worden, ob die beabsichtigte Auszeichnung des Résistance-kämpfers Gerhard Leo (der später Korrespondent des Neuen Deutschlands in Paris war) als „Ritter der Ehrenlegion“ vom deutschen Vorschlagskontingent abgedeckt werden könnte. Als auch auf eine zweite Nachfrage keine Reaktion kam, nahm die französische Seite die von Prä-sident Chirac verliehene Auszeichnung an Leo auf ihre Kappe. Es gibt nur wenige Deutsche, die diesen Orden tragen, aber einen offiziellen Glückwunsch für Leo hat es hierzulande nicht gegeben.

Da passt es ins Bild, wenn Schullehrbücher zum Dritten Reich den kommunistischen Widerstand, im Gegensatz zum sozialdemokratischen oder christlichen, vollkommen anonym lassen und auch die Ermordung Ernst Thälmanns im KZ Buchenwald nicht erwähnen.

Hat all das einen rationalen Kern? Als Generalbundesanwalt Max Güde (CDU) 1961 aus dem Amt schied, beklagte er, dass in Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz die alten Leitideen weitergeführt wurden, wozu er „einseitige Linksfürchtigkeit“ rechnete. Fast ein halbes Jahrhundert später hat sich, selbst nach dem friedlichen Abgang des Realsozialismus, an dieser Phobie kaum etwas geändert. Der Politikwissenschaftler Joachim Perels gibt in seinem vom Feuilleton wenig beachteten, aber bemerkenswerten Buch „Entsorgung der NS-Herrschaft?“ eine Erklärung, weshalb sich der Westen mit dem emanzipatorischen Aspekt des sozialistischen und kommunistischen Widerstandes so schwer tut: „Starke Kräfte der politischen Opposition gegen Hitler hatten das Ziel, das privatkapitalistische System des Dritten Reiches durch eine Wirtschaftsordnung zu ersetzen, in der durch Formen demokratisch kontrollierten öffentlichen Eigentums das Wohl aller institutionell gesichert werden sollte.“ Heftig unterdrückt wird in unserem Land die Erkenntnis, dass das Grundgesetz gerade diesem Ziel Tür und Tor öffnet.

Behauptungen, die man nicht für möglich hält, nötigen einen mit Zweifeln zu leben, die Sache zu vergessen oder nachzufragen.