Bürgerpension: Für diese Idee bräuchten Friedrich Merz und Lars Klingbeil wirklich Mut

Das Rentensystem ist ungerecht, daran wird auch die geplante Reform der großen Koalition nichts ändern. Eine Bürgerpension für alle würde die meisten Probleme lösen. Warum verschließt sich die Politik dieser Idee?

der Freitag 03.07.2026

Den 33 Empfehlungen der Rentenkommission würde ich gern eine 34. hinzufügen: Denkt bitte ab sofort über eine gleiche Bürgerpension für alle nach. Das wäre allerdings grundstürzend. Wenn nun aber die Baby-Boomer zu Renten-Boomern werden, ist das grundstürzend genug, um endlich eine der zentralen Fragen moderner Sozialstaaten zu thematisieren: Warum akzeptieren wir bei der Steuer das solidarische Umlagesystem, bestehen bei der Rente aber auf den Ansprüchen einer privaten Versicherung?

Auch Altersvorsorge ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, nicht anders als Gesundheitsvorsorge und Bildung. Warum also sollten nicht alle Berufstätigen je nach Einkommen einen bestimmten Prozentsatz in einen gemeinsamen Rententopf einzahlen, aus dem im Alter jeder die gleiche Grundrente bekommt? Unabhängig davon, wie viel er eingezahlt hat?

Alle müssen in das Rentensystem einzahlen – das wäre gerecht

Da kommt natürlich sofort die Frage auf, warum man jahrzehntelang mehr einzahlen soll, wenn man bei Fälligkeit nicht auch mehr herausbekommt? Darauf gibt es wiederum eine sehr einfache Antwort: Weil der Souverän als Gesetzgeber es so vorschreiben würde. Und warum sollte der Gesetzgeber dafür sein? Die Antwort ist nur halb so einfach, man könnte sie auch umstritten nennen.

Denn hier geht es natürlich um Interessen der Lobby der Besserverdienenden. Zu denen bekanntlich auch die Abgeordneten als Gesetzgeber gehören. Also gerade diejenigen, die wie Beamte das Privileg haben, gute Pensionen zu bekommen, ohne zuvor in ein Rentensystem einzahlen zu müssen. Deren Pension mit einem Rentenniveau von über 70 Prozent soll ihren Lebensstandard im Alter im Wesentlichen abdecken. In vielen Fällen haben sogar ihre Nachkommen noch Anspruch auf Versorgung. Während alle in die gesetzliche Rentenversicherung Einzahlenden bei einem Rentenniveau von knapp 50 Prozent von vornherein wissen, dass sie mit betrieblicher oder privater Vorsorge nachbessern müssen.

Die Pensionen für Beamte sind historisch überholt – und eine enorme Gerechtigkeitslücke

Widerspricht diese unterschiedliche Behandlung nicht dem Gleichheitsgebot? Oder sind sie ungleich, weil sie nicht streiken dürfen? Streiken darf man hierzulande nur für mehr Geld. Das haben Beamte nicht nötig. Ihre Pensionen kosten die Steuerzahler, also auch Einzahler in die gesetzliche Rentenkasse, jährlich etwa 90 Milliarden Euro.

Das ist eine historisch überholte, enorme Gerechtigkeitslücke. Sie zu schließen, sollte der Gesetzgeber motiviert sein, gerade angesichts des angeblich nicht mehr zu haltenden Sozialstaates. Da müssten allerdings die Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung zuungunsten ihres Privilegs stimmen – wer wettet auf diese Chance?

Bestehende Pensionsansprüche wären wohl noch zu erfüllen, neue sollten ab sofort auslaufen. (Konsequent wäre natürlich, nicht nur die Pensionsansprüche abzuschaffen, sondern überhaupt den feudalen Zopf des Berufsbeamtentums. In gehobenen Positionen waren von Anfang an ergebene Untertanen erwünscht). Alle zahlen ein, das hieße auch Beamte, Abgeordnete, Vorstände von Aktiengesellschaften und Selbständige.

Bei einer Bürgerpension würde die Durchschnittsrente steigen

Dies ist übrigens einer der Erfolgsgründe des österreichischen Rentensystems. Wenn jeder in den Rententopf einzahlt, erhöht sich dessen Finanzbasis. Erst recht, wenn die hohen Ansprüche gedeckelt würden. Sozialverträglich gedeckelt, versteht sich. Hatten die sehr Wohlhabenden doch mit ihren Einkommen viel mehr Möglichkeiten, für später vorzusorgen.

Etwa durch Kauf von einst zu vermietenden Wohnungen oder einträglichen Aktien und Anlagen, durch das Abschließen von Lebensversicherungen, die später regelmäßig auszahlen. Das Mitleid über ihre Einbuße dürfte sich in Grenzen halten können.

Bei einer Bürgerpension würde die Durchschnittsrente steigen, wodurch Altersarmut vermieden würde. In einer solchen Gesellschaft zu leben, ist letztlich für alle angenehm. Das Denken im sogenannten Äquivalenzprinzip (mehr Beiträge, mehr Ansprüche) würde dem gemeinwohlorientierten „Leistungsfähigkeitsprinzip“ weichen (einkommensabhängige Beiträge, gleiche Ansprüche).

Ansätze für eine Bürgerpension gibt es längst – in Kanada, den Niederlanden und Neuseeland 

Es gibt ja längst auch Rentenpunkte nach sozialen Erwägungen, etwa für Erziehungs-, Pflege- und Ausbildungszeiten oder Hinterbliebenen-Renten. All diese Renten werden durch erhebliche Steuermittel gestützt. Hat jemand mal ausgerechnet, ob ein Rententopf, in den alle einzahlen, diese Steuermittel erübrigen könnten? Ist andererseits je erwogen worden, ob das, was besserverdienende Versicherte mehr eingezahlt haben, das abdeckt, was sie bei zunehmender Lebenszeit, mehr ausgezahlt bekommen?

Es bleibt eine Grundsatzentscheidung: So wie jetzt, Rente als Versicherungsleistung gegen Einkommensausfall oder Sicherung von Existenz im Alter für alle. Ansätze von Bürgerpensionen gibt es längst – etwa in Kanada, ausgeprägter in den Niederlanden oder Neuseeland. Dort gilt grob gesagt, dass jeder, der lange genug im Lande lebt, Anspruch auf eine Grundrente hat, unabhängig von seinen eingezahlten Beiträgen. Zusatzrenten aller Art willkommen.

Sollen skrupellose Manager die Rentner nach Hedge-Fond-Manier abzocken können?

Aller Art? Die Gewerkschaften sind hierzulande dagegen, Rentner auf den spekulativen Aktienmarkt zu lotsen. Kapitalrente bedeutet letztlich, seinen Lebensstandard im Alter davon abhängig zu machen, dass möglichst skrupellose Manager nach Hedge-Fond-Manier, andere abzocken. Glaubt man wirklich, so zu einem sorglosen Lebensabend zu kommen?

Bürgerpension für alle, das heißt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit – gleiche Rente für gleiche Nichtarbeit. Sozialistische Flausen? Da halte ich es mit G. Bernard Shaw. „Sozialismus ist eine Ansicht darüber, wie die Einkünfte eines Landes aufgeteilt werden sollen.“

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