Galoppierende Gefahr

Daniela Dahn

Deniz Yücel Wer sich mit dem in der Türkei Inhaftierten Journalisten solidarisiert, sollte nicht übersehen, wie es um die Bürgerrechte in Deutschland steht

erschienen in: der Freitag | Nr. 48 | 30. November 2017

Neun Monate dauert die Geiselhaft nun an. Schon zum zweiten Mal hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereit erklärt, die Frist zu verlängern, bis zu der sich türkische Stellen zum Fall Deniz Yücel erklären sollen. Zuletzt bis zum 28. November. Ich versuche mir vorzustellen, wie einem sprach- und sachkundigen Korrespondenten zumute sein muss, der gerade jetzt gebraucht wird, um einzugreifen, stattdessen aber hinter Gittern lahmgelegt ist. Nein, nicht stattdessen, sondern deswegen. Wie fühlt sich ein Journalist, der verhaftet ist, weil er nach bestem Wissen und Gewissen seine Arbeit getan hat?
Deniz Yücel und so viele andere wie der jüngst verhaftete Intellektuelle Osman Kavala erfahren am eigenen Leib, was rechtliche Willkür und Gleichschaltung von Medien bedeuten. Zu den Anschuldigungen gegenüber Deniz Yücel gehört die „Unterstützung terroristischer Vereinigungen“ wie der Gülen-Bewegung und der kurdischen PKK. Dabei ist man als Journalist schon Unterstützer, wenn man nur einen führenden PKK-Vertreter interviewt. Kontaktschuld. Dieses Vorgehen trägt selbst terroristische Züge. Dabei werden inzwischen dubiose rechtliche Maßstäbe angewandt, eine Art politisches Feindstrafrecht.

Geschleifte Grundrechte

Deniz Yücel wird etwa der Straftat Datenmissbrauch beschuldigt. Und da stutze ich schon. Ist bei uns klar, was Datenmissbrauch ist? Journalistische und juristische Grauzonen der westlichen Demokratien fallen Yücel und anderen politischen Gefangenen der Türkei nun auf die Füße. „Edward Snowden hat ein neues Zeitalter des Strafrechts begründet“, schrieb der Spiegel 2013. Es war klar, dass die NSA weltweit eine gesetzeswidrige Vorratsdatenspeicherung betrieben hatte. Bis dahin galt das Ausspähen von Daten über Rechtsbrüche als geheimdienstliche Agententätigkeit und wurde mit mehrjährigen Haftstrafen belegt. Im Jahre eins nach Snowden setzte sich mehr und mehr die Erkenntnis durch: Das Aufdecken staatlicher und privatwirtschaftlicher Rechtsbrüche ist gesellschaftlich erwünscht und darf nicht bestraft werden. Doch in diesem neuen Zeitalter hinkt die Rechtslage in Deutschland im internationalen Maßstab hinterher.
Ein diesbezüglicher Bericht der G20/ OECD-Arbeitsgruppe hat Deutschland Defizite beim Schutz von Whistleblowern bescheinigt und Empfehlungen für Standards gegeben, die bisher auch nicht annähernd erfüllt sind, wie auf der Seite von whistleblower-net.de zu lesen ist. Kanzlerin Merkel hat sich gegenüber den G20-Staaten, also auch gegenüber der Türkei, verpflichtet, entsprechenden gesetzlichen Schutz zu schaffen, doch nichts ist geschehen.
In einem Gesetzentwurf forderten die Grünen 2012, das Whistleblowing zum Grundrecht zu erklären. Ein Antrag der Linken ergänzte Ende 2014, dass Whistleblower, die beim Militär und in den Geheimdiensten Verstöße gegen Völker- und Menschenrecht aufdecken, dafür nicht verfolgt werden dürfen, auch wenn sie Geheimhaltungsvorschriften verletzt haben. Denn derartige Geheimnisse seien nicht vom Recht gedeckt. Ein solcher Schutz liege daher nicht nur im Interesse des Betroffenen, sondern der ganzen Gesellschaft. Weshalb auch Journalisten, die solche Verschlusssachen veröffentlichen, nicht haftbar gemacht werden dürfen. Zwei vergebliche Vorstöße der Opposition, versteht sich.
Die Praxis bleibt absurd. Außer in den USA gilt Edward Snowden überall als Held der Wahrheitsfindung. Als solcher hat er in 20 westlichen Staaten um Asyl gebeten, mit dem bekannten Ergebnis. Dabei hätte deutsches Recht ihn vor der Auslieferung an die USA schützen können. Wie das Recht der übrigen Staaten auch. Vasallentreue, auch von den Journalisten, denen selbst die USA unter Trump kein Grund waren, dieses Thema wieder aufzurollen. Noch im Januar gab es eine kurze Meldung: EU-Kommission will Whistleblower schützen, doch Deutschland bremst.
Was bleibt, sind Unklarheiten: Gibt es einen Unterschied von im Dienste der Wahrheit tätigen Hackern auf der einen und Whistleblowern, die das an die Öffentlichkeit bringen, auf der anderen Seite? Was bedeutet es für die Medien, dass Journalisten auf Informanten angewiesen sind, die nicht hinreichend geschützt sind und von Journalisten im Zweifelsfall auch nicht geschützt werden können?
Als Beleg für die von türkischer Seite gegen Deniz Yücel erhobenen Vorwürfe gilt ein Artikel aus der Welt, in dem dieser Erdoğan seine geheime, 6.000 Mann starke Troll-Armee zur gezielten Beeinflussung von Twitter und Facebook vorwirft. Die Erkenntnisse stammten von Redhack – in der Türkei als linksextremistische Terrororganisation angesehen. Die hatte 60.000 Mails von Berat Albayrak gehackt, dem einstigen Medienmogul und jetzigen Energieminister Erdoğans, der auch noch dessen Schwiegersohn ist. Im Lichte der deutschen Gummiparagrafen für Hacker und Whistleblower dürfe die Argumentation zur Verteidigung Yücels gar nicht so einfach werden.
Der 2015 in Kraft getretene Paragraf 202d StGB zur Datenhehlerei gilt als strafrechtliches Minenfeld. Er öffnet den Staatsanwaltschaften die Türen für die Durchsuchung von Redaktionen, wie damals bei den Bloggern von netzpolitik.org geschehen. Gegen sie wurde wegen Landesverrats ermittelt. Sie hatten zwei Papiere des Verfassungsschutzes veröffentlicht, in denen es um die Überwachung von vermeintlichen Radikalen auf deren Computern und in sozialen Netzwerken ging. Die Süddeutsche Zeitung zitierte einen namenlosen Juristen aus Karlsruhe: Schmal sei der Grat „zwischen dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse des Staates und der Möglichkeit, mithilfe dieser Vorschrift auch die Aufdeckung von Missständen zu verhindern und Medien zu schikanieren“. Die Ermittlungen gegen netzpolitik.org wurden eingestellt. Aber was berechtigt uns zu der Annahme, dass es bei gleicher Rechtslage, aber anderen Regierungskoalitionen so bleibt?
Im selben Jahr hatte sich der DGB gegen eine neue EU-Richtlinie gewandt, nach der Journalisten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen über Geschäftsgeheimnisse berichten dürfen. Vor dem Amtsgericht Oberndorf läuft seit längerem ein Verfahren gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen wegen Aufforderung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach Paragraf 111 StGB. Da er der Meinung ist, dass staatliche Aufsicht über das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz versagt, wollte er Insider- Wissen aktivieren. Deshalb hatte er an Mitarbeiter des Waffenproduzenten Heckler & Koch Flugblätter verteilt, auf denen er sie zum Whistleblowing aufrief. Vergeblich. Wer will schon seinen Job verlieren?

Greenpeace: Terroristen?

Wirtschaftsprüfer haben hierzulande sowieso keinen Schutz als Whistleblower, besonders wenn sie aufdecken, wie Konzerne Steuern sparen. Generell gibt es im Pressewesen keine Rechtsschutzversicherung, weil die juristische Interpretation dessen, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, so unvorhersehbar ist, dass dies jeden Versicherer ruinieren würde. So bleibt das Risiko bei den Journalisten, ihren Verlegern oder Intendanten. Auch deshalb sind die Medien, wie sie sind.
Immerhin ist es noch nicht so lange her, dass diese Medien die schleichende Gefahr des Einzugs von Feindstrafrecht in Deutschland beklagt haben. Manche Journalisten sahen für das deutsche Recht gar eine galoppierende Gefahr, die die rote Linie schon überschritten hat. Diese besteht in dem juristischen Grundprinzip, wonach vor dem Gesetz alle gleich sind. Alle, also Freund und Feind. In unserem Recht verbietet sich ein Urteil ohne Beweisführung. Und die Todesstrafe verbietet sich sowieso, will man die Aufklärung nicht rückabwickeln.
Die gezielte Tötung von vermeintlichen Terroristen wirft da viele Fragen auf. Die Aufklärungsdrohnen der Bundeswehr vom Einsatzgeschwader in Masar-i-Scharif liefern die Daten für staatlich gewolltes Töten ohne rechtsstaatliche Ermittlungen und ohne Prozess. Wer ein Rebell ist, entscheidet die Turbanfarbe auf dem Video. Unter der afghanischen Zivilbevölkerung löst das ein Gefühl dauernder Bedrohung aus, das zu Radikalisierung führt. Der Rechtsstaat wird am Hindukusch verloren.
Kann er dann hierzulande verteidigt werden oder erwartet uns eine Art Feindstrafrecht gegen politische Unruhestifter, die das System der Bereicherung der Eliten (verschwörerisch) in Frage stellen? Die Überwachung und Einschüchterung von G8-Protestlern 2007 in Rostock und Heiligendamm durch Panzerspähwagen, Tornados und US-Kriegsschiffe und die zeitweilige Unterbringung Festgenommener in Metallgitter-Käfigen mag da ein Vorgeschmack gewesen sein. Für solche Eingriffe ist durch die gemeinsame EU-Terrorismusdefinition auch vorgesorgt. Danach ist eine Tat dann terroristisch, wenn sie mit der Absicht begangen wurde, die „politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen“ eines Landes „zu bedrohen und stark zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Wer sich gegen marktradikale Strukturen einsetzt, könnte also als Terrorist bestraft werden, was bereits passiert ist. 2006 haben Greenpeace-Aktivisten in Dänemark ein Bürohaus erklommen, um dort ein Anti-Genmais-Plakat auszurollen. Für diesen Akt zivilen Ungehorsams sind sie nach einer Strafnorm verurteilt worden, die sich auf jene EU-Terrorismusdefinition berief.
Hierzulande ist dabei Paragraf 129a StGB behilflich, der nicht zimperlich ist, Gruppierungen als terroristische Vereinigung zu deklarieren. Strafrecht ist Individualstrafrecht, doch hier genügt es, einer Organisation Sympathie bekundet zu haben, der die Begehung künftiger Straftaten unterstellt wird. Autonome der Hausbesetzer-Szene, der Anti-Atom-Politik oder Mitglieder von Antifa-Gruppen sind so verurteilt worden. Natürlich nicht mit unbegrenzter Untersuchungshaft. Aber nachhaltig genug, um als Vorbestrafte einen schwereren Lebensweg zu haben.
Es ist wohltuend, wie hartnäckig die Kollegen von Deniz Yücel bei der Welt nun für ihn kämpfen und vor das türkische Verfassungsgericht ziehen wollen. Vielleicht kommt das Engagement etwas spät. Mir ist zumindest entgangen, dass die Zeitung sich bei der Aufarbeitung der Grauzonen des deutschen und EU-Rechts, die Repressionen gegen Oppositionelle aller Art ermöglichen, hervorgetan hätte.
Westliche Werte verteidigt man am besten, indem man sie selbst einhält. Damit Geschichte sich nicht wiederholt, muss aus ihr gelernt werden. Der Verfall von Demokratie beginnt oft mit dem Verfall von Recht. Solidarität mit Deniz Yücel heißt daher auch, den Anfängen juristischer Schieflagen zu wehren und sich dafür einzusetzen, dass deutsches Recht ein klares Bürgerrecht ist. Damit könnte man in Europa einmal Vorbild sein.

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