Die Burka ist Gotteslästerung – der Freitag vom 11.7.2014

Burka-Verbot  Der Vollschleier ist kein religiöses Symbol, sondern mehr ein Zeichen für den Missbrauch der Religion

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Das französische Gesetz zum Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum widerspricht nicht der Menschenrechtskonvention. Das ist heikel und doch konsequent. Die Würde des Menschen wird angetastet, wenn er als Individuum unsichtbar ist. Das Verbot ist keine Verteidigung westlicher Werte, sondern des universellen Humanismus. Ähnliche Gesetze gibt es nicht nur in Europa, sondern auch in Ägypten, Tunesien, Syrien und – durch das Kopftuchverbot verschärft – in der Türkei.

Die Burka oder der Nikab mit Sehschlitz sind keine traditionell islamischen Frauenkleider. Erst unter dem erzreaktionären Sultan Abdülhamid verbreiteten Ende des 19. Jahrhunderts Gelehrte in Konstantinopel ein fatales Menschenbild, das beiden Geschlechtern ein Armutszeugnis ausstellt: Männer als triebhafte Wesen, die nichts vom Weibe sehen dürfen, da sie sonst zu zügellosen Draufgängern werden. Frauen reduziert auf Sexualobjekte, teuflisch verführerisch und an Vernunft mangelnd, die Aura einer Scham, die nur durch völlige Verhüllung gelindert werden kann.

Letztlich steckt hinter jeder vollverschleierten Frau diese ärgerliche Botschaft. Der Vollschleier ist kein religiöses Symbol, sondern ein Symbol für den Missbrauch der Religion. Er wird weder vom Koran noch von der Sunna gefordert. Erst fundamentalistische Eiferer haben die Geschlechtertrennung zur tradierten Lebenspraxis gemacht und der Religion aufgezwungen.

Wer hier meint, Freiheitsrechte verteidigen zu müssen, der soll doch mal für eine Stunde eine Burka tragen. Ich habe dies im Jemen getan, das Foto davon hat keine Beweiskraft. Die allermeisten der schwarzen Gewänder sind in den ärmeren arabischen Ländern weder aus Seide noch aus Baumwolle, sondern aus Kunststoff. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass jeder Atemzug den undurchlässigen Stoff auf lästige Weise vor die Nasenlöcher oder den Mund zieht. Unter der glühenden Sonne litt ich schnell an Hitzestau, der Schweiß rann in Bächen an mir herab, und ich fragte die mich begleitende Jemenitin, ob dies nur mir so ginge. Sie verneinte, in ihre Arztpraxis kämen nur Patientinnen mit unvermeidlichem Schweißgeruch, sie seien zu diesem demütigenden Zustand verdammt. Wie im Restaurant, wo sie nicht wie die Männer mit Messer und Gabel essen können. Eine Hand wird ja dazu gebraucht, den Schleier ein wenig zu lüften, um mit der anderen akrobatisch die Gabel unter den Stoff zu balancieren.

Trotz dieser den Alltag knebelnden Folgen ist nicht zu bestreiten, dass die meisten Frauen sich aus eigenem Willen verschleiern. Nicht nur die Gefahr, in den streng islamischen Ländern beschimpft, bespuckt oder gar mit Säure begossen zu werden, spielt eine Rolle. Wenn die Mädchen von klein auf verinnerlichen, das Bedecken des Gesichtes brächte sie Gott näher und schütze vor seiner höllischen Strafe, werden sie natürlich das tiefe Bedürfnis haben, sich zu vermummen. Statt ihnen die zweifelhafte Freiheit zu gewähren, in ihrem unkomfortablen Glauben zu verharren, sollte man sie darüber aufklären, dass es in den heiligen Schriften keinen Zusammenhang von Schleier und Gott gibt.

Kann Gott denn wollen, dass ein Teil seiner Schöpfung wie eine aufreizende Peinlichkeit verborgen werden muss? Es soll Ehrfurcht sein, und wirkt auf viele doch wie Gotteslästerung. Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt, Religionsfreiheit „im Interesse der öffentlichen Moral“ gesetzlich zu beschränken. Das Gericht hätte den Mut haben sollen, sich darauf zu berufen. Weil der Gesichtsschleier für eine menschenverachtende Moral steht.

Kommentar

Nachdem dieser Artikel in der Freitag-Community fast 300 Kommentare ausgelöst hatte, schaltete sich Daniela Dahn nochmals in die Diskussion ein:

Über die lebhafte und kontroverse Debatte freue ich mich. Da ich mehrfach aufgefordert wurde, die Kommentare zu kommentieren, hier noch einige Überlegungen, die kein Fazit sein wollen. Natürlich ist es immer besser, wenn Fragen der Moral und Sittlichkeit durch Debatten in der Gesellschaft zu klären sind und nicht durch Gesetze. Denn jedes Gesetz setzt jemandem unerwünschte Grenzen. Doch oft geht es nicht anders. Tabus waren die ersten moralischen Grenzsetzungen der Menschen. Auch die 10 Gebote sind Verbote und Regeln. Die Zivilisation ist ganz wesentlich durch solche Einschränkungen, durch Formulierung von Rechten und Pflichten, entstanden. Dass „Zwang eine Sünde“ sei, kann man so absolut keineswegs behaupten.

Richtig ist der Hinweis, dass die Verteidigung des universellen Humanismus letztlich auch ein westlicher Wert ist, wenngleich man Denker wie Gandhi aus Indien, Appiah aus Ghana oder Kitaro aus Japan, um nur einige aus der Neuzeit zu nennen, nicht unterschlagen sollte.

Gewundert habe ich mich, dass mein Hauptargument gegen die Vollverschleierung, nämlich das dahinter steckende, fatale Menschenbild, in den Kommentaren kaum eine Rolle spielt. Als Gegenargument einen Motorradhelm mit Gesichtsschutz anzuführen, ist weit hergeholt, denn hinter dem Helm steckt keine andere Idee als Leben zu schützen. Sobald man abgestiegen ist, wird man das unbequeme Ding bald absetzen. Der Vollschleier aber reduziert Männer auf triebhafte Wesen und Frauen auf Sexualobjekte, was, nicht nur nach meinem Empfinden, beide in ihrer Würde verletzt.

Wer übrigens mehr darüber wissen möchte, welch wahrlich archaischem Anlaß der einzige Koranvers entspringt, in dem ein Schleier erwähnt wird, dem empfehle ich eine im Netz stehende Studie der Bundeszentrale für politische Bildung: „Konfliktstoff Kopftuch“.

Wichtig war mir der Hinweis, dass die Burka-Verbote in Frankreich, Belgien, Teilen der Schweiz und anderen europäischen Regionen nur nachholen, was es in vielen islamischen Ländern längst gibt. Für Abstecher in die Geschichte war in einem so kurzen Artikel kein Platz, aber interessant, was etwa 1908 nach der Revolution im Osmanischen Reich passierte: Die Frauen begannen erleichtert, ihre Schleier abzulegen und sich europäisch zu kleiden. Ganz ähnlich wie nach 1949 im realsozialistischen Südjemen, zumindest in den Städten.

Ob ein Verbot von Burka und Nikab gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist nicht so sicher. Es ist auch eine Auslegung denkbar, die den Vollschleier im Widerspruch zu den ersten drei Artikeln sehen könnte. 1. Das Menschenbild ist unwürdig. Die Würde des Menschen wird angetastet, wenn er als Individuum unsichtbar ist. 2. Das eigene Freiheitsrecht darf nicht gegen das Sittengesetz verstoßen – der Gesichtsschleier mit seiner verkorksten Moral tut eben dies. Das versucht der Europäische Gerichtshof mit aller Vorsicht zu begründen. 3. Niemand darf wegen seiner religiösen Anschauungen benachteiligt werden – der Gesichtsschleier benachteiligt die muslimischen Frauen gegenüber ihren Männern. Und gegenüber allen anderen Menschen. Er benachteiligt sie praktisch (das habe ich nur ansatzweise dargestellt, die erwähnte Ärztin beschrieb mir auch gesundheitliche Folgen für Haut und Organismus, wenn UV-Strahlung vollkommen fehlt ). Der Schleier benachteiligt sie auch religiös. Denn alle anderen müssen sich, um Gott nahe zu sein, nicht als Vogelscheuche verkleiden.

Mit dieser polemischen Zuspitzung danke ich noch mal allen für ihre anregenden Beiträge.